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Elektronische Gesundheitskarte
Test in Flesburg vorläufig gestoppt

Nachricht vom: 10.04.2008

Quelle:http://www.kvsh.de/files/arzt/startseite_1/2258_eg (KV Schleswig-Holstein )

Bad Segeberg (10.04.2008) – Flensburger Ärzte setzen den Test der
Speicherung von Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte
(eGK) bis auf weiteres aus. Grund dafür ist die aus ihrer Sicht nicht
gewährleistete Barrierefreiheit.
Als Problem hatte sich vor allem die für Patienten zwingend vorgeschriebene
Eingabe einer sechsstelligen PIN-Nummer bei der Speicherung
oder Ergänzung des Notfalldatensatzes erwiesen. Gerade ältere Patienten
hatten häufig ihre PIN vergessen oder konnten in der vorgegebenen Zeit
die PIN-Eingabe nicht durchführen. Das gilt insbesondere für Menschen mit
Behinderungen oder Demenz. Ergebnis: Bis zu 75 Prozent der Versuche,
den Notfalldatensatz auf der eGK zu speichern, schlugen fehl. Die
Flensburger Ärzte gehen davon aus, dass diese Probleme in absehbarer
Zeit auch in den anderen Testregionen auftreten werden.
„Wir haben für diesen Schritt Verständnis und fordern gerade im Interesse
der Patientengruppen, die am meistens von der elektronischen Gesundheitskarte
profitieren könnten, eine Modifikation des bisherigen Verfahrens“,
so Dr. Ingeborg Kreuz, stellvertretende Vorsitzende der KVSH. „Die jetzt
festgestellten Probleme bedeuten im Alltag eine Ausgrenzung einer großen
Bevölkerungsgruppe von einer besseren Versorgung. Der Schritt der
Flensburger Kollegen ist daher absolut nachvollziehbar und gerechtfertigt.“
„Wir treten weiterhin für eine ergebnisoffene Testung der elektronischen
Gesundheitskarte ein und setzen gerade im Vorfeld des geplanten Basis-
Rollouts der eGK auf praxisnahe Lösungen“, so Kreuz. „Wir sind gern
bereit, uns dazu mit allen Beteiligten an einen Tisch zu setzen.“
Als mögliche Lösung bietet sich nach Ansicht der regionalen Projektbeteiligten
eine sogenannte „Komfort-PIN“ an. Bei diesem Verfahren könnte
der behandelnde Arzt vom Patienten authorisiert werden, an seiner Stelle
die PIN einzugeben. Auch aus Sicht des Unabhängigen Landeszentrums
für Datenschutz in Schleswig-Holstein wäre diese Lösung datenschutzrechtlich
dann machbar, wenn es keine anderen akzeptablen Alternativen
zur persönlichen PIN-Eingabe gibt.


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