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Gesundheitsökonomie und Krankenhausmanagement
Die Gesundheitsökonomie wird in Deutschland zunehmend wichtiger. In der ärztlichen Approbationsordnung wird die Kompetenz der Ärzte in diesem Bereich genauso gefordert wie ihre Kompetenz in den klinischen Fächern wie Anästhesiologie und Notfallmedizin, Radiologie oder Infektiologie.Ziel des geplanten Werkes ist die anwendungsorientierte Darstellung gesundheitsökonomischer Arbeitsweisen für die mit dem Ressourcenverbrauch im Gesundheitswesen Beschäftigten wie Krankenhausärzte etc. Das Werk vermittelt dem Leser einerseits die theoretischen Grundlagen der Gesundheitsökonomie mit allen relevanten Fragestellungen und Definitionen. Andererseits wird in gleichem Umfang anhand von Beispielen der Praxisbezug hergestellt. Zielgruppen/Target groups: Krankenhausärzte, Krankenkassen, Verbände, Ministerien
von: Reinhard Rychlik




Kompetenzen des Bundes und der Länder im Gesundheitswesen - dargestellt anhand ausgewählter Regelungen im Sozialgesetzbuch
Seit der Kodifizierung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch, Fünfter Teil, ist zu beobachten, dass der Bund immer häufiger und detaillierter in Regelungsbereiche eingreift, die traditionell der Länderkompetenz unterliegen. Die Autoren weisen nach, dass zahlreiche Vorschriften des Vertragsarztrechts gegen die grundgesetzliche Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen verstoßen. Nach einem Überblick über die Zuständigkeitsverteilung im Gesundheitsbereich und den einfachgesetzlichen Normenbestand arbeiten die Verfasser die Kompetenzproblematik an ausgewählten Beispielen heraus: Qualitätssicherung, Trennung der haus- und fachärztlichen Versorgung, Notdienst, Datenschutz, Weiterbildung und versicherungsfremde Leistungen. Die Studie basiert auf einem verfassungsrechtlichen Gutachten, das auch in der Presse große Beachtung gefunden hat.
von: Ulrich Derpa, Eibe Riedel





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E-Card: Keine 10.000er Tests mehr in Heilbronn
Kritik an der gematik: Weitere geplante Testung nicht ergebnisoffen

Nachricht vom: 20.07.2009

Quelle:http://www.aerztekammer-bw.de/05/2009_07/eCard.htm (Ärztekammer Badenwürttemberg )

In der Testregion Heilbronn wird es keinen weiteren 10.000er Test zur elektronischen Gesundheitskarte mehr geben. Wie die Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. Ulrike Wahl, am 18. Juli 2009 der Vertreterversammlung berichtete, haben inzwischen nahezu alle Testärzte ihre Testbeteiligung fristgerecht gekündigt. Auch die Arbeitsgemeinschaft zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Baden-Württemberg wird voraussichtlich nach dem 31. Dezember 2009 nicht mehr weiterbestehen.

Die Vereinbarung zur Bildung dieser Arbeitsgemeinschaft läuft zu diesem Zeitpunkt aus und wird von den ärztlichen Körperschaften auch nicht verlängert werden, wie bereits Anfang Juli bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg berichtet wurde. Der Grund, so Dr. Wahl: Die nunmehr ab dem 1. Quartal 2010 von der gematik geplanten 10.000er Tests in den Testregionen haben nichts mehr mit dem ursprünglichen Test zu tun, dessen Ergebnisse in einem 400-seitigen Abschlussbericht seit Jahrsbeginn vorliegen. Die gematik habe die Rahmenbedingungen einseitig grundlegend geändert. Die nun von ihr geplante Tests seien nicht mehr ergebnisoffen. Die Testregionen erhielten vielmehr so genannte "Betaversionen" der Online noch nie getesteten Anwendungen der Gesundheitskarte, die - sollten sie nicht völlig unbrauchbar sein - drei Monate später flächendeckende ausgerollt werden sollen. Unter diesen Bedingungen machen Tests keinen Sinn.

Der im letzten Jahr durchgeführte, ergebnisoffene und evalulierte Test war in den Augen der Präsidentin richtig und hat wichtige Erkenntnisse gebracht. So habe die elektronische Gesundheitskarte nach den Evalutionsergebnissen ihre technische Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt. Allerdings hat der Test auch gezeigt, dass die Arbeitsabläufe zumeist als langsam und schwierig, mit mehr Arbeitsschritten, ohne zusätzliche Informationen und ohne höhere Qualität wahrgenommen wurden. Beide Offline getesteten medizinischen Anwendungen - sowohl das elektronische Rezept als auch insbesondere die Notfalldaten - stellten die Leistungserbringer nicht zufrieden.

Wie Dr. Wahl betonte, wird sich die Ärzteschaft - sollte es nach der Bundestagswahl absehbar zu einer von ihr immer wieder geforderten Neukonzeption kommen - nicht schon heute deren Testung verschließen. Man sei nicht gegen die Einführung der Telematik im Gesundheitswesen, sondern gegen die weitere Aushöhlung der Patienten-Arzt-Beziehung unter dem Deckmäntelchen der Transparenz und der fortgesetzten Allokation von Milliarden - es werden von der gematik in der Zwischenzeit bis zu 14,1 Milliarden Euro genannt - für verdeckte Wirtschaftsförderungsprogramme zu Lasten von Patienten und Ärzten. Technik müsse dazu beitragen, die Patientenversorgung effektiver und effizienter zu gestalten anstatt die benötigten Mittel für eine effiziente und effektive Versorgung aufzuzehren.

Die Delegierten haben sich im Anschluss an den Bericht von Dr. Wahl dafür ausgesprochen, die Verträge mit der Arbeitsgemeinschaft im Rahmen des Projektes eGK zum nächstmöglichsten Zeitpunkt aufzukündigen, einen 100.000er Test in Baden-Württemberg nur unter ganz bestimmten Bedingungen durchzuführen und den Austausch von bestehenden Kartenlesegeräten durch neue eGK-fähige Lesegeräte in Baden-Württemberg mit allen Mitteln zu verhindern. Vor diesem Austausch müssen die technischen Probleme vollständig ausgeräumt und die 100prozentige Finanzierung durch die Kassen zugesichert sein. Dieser Beschluss der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg stützt die Beschlusslage im Vorstand der Landesärztekammer, nach der die Vereinbarung zur Bildung der ARGE eGKBW am 31. Dezember 2009 endet und ein 100.000er Test in Baden-Württemberg nur unter neu zu vereinbarenden Bedingungen durchgeführt werden kann.


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