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Gesundheitsökonomie und Krankenhausmanagement
Die Gesundheitsökonomie wird in Deutschland zunehmend wichtiger. In der ärztlichen Approbationsordnung wird die Kompetenz der Ärzte in diesem Bereich genauso gefordert wie ihre Kompetenz in den klinischen Fächern wie Anästhesiologie und Notfallmedizin, Radiologie oder Infektiologie.Ziel des geplanten Werkes ist die anwendungsorientierte Darstellung gesundheitsökonomischer Arbeitsweisen für die mit dem Ressourcenverbrauch im Gesundheitswesen Beschäftigten wie Krankenhausärzte etc. Das Werk vermittelt dem Leser einerseits die theoretischen Grundlagen der Gesundheitsökonomie mit allen relevanten Fragestellungen und Definitionen. Andererseits wird in gleichem Umfang anhand von Beispielen der Praxisbezug hergestellt. Zielgruppen/Target groups: Krankenhausärzte, Krankenkassen, Verbände, Ministerien
von: Reinhard Rychlik




Kompetenzen des Bundes und der Länder im Gesundheitswesen - dargestellt anhand ausgewählter Regelungen im Sozialgesetzbuch
Seit der Kodifizierung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch, Fünfter Teil, ist zu beobachten, dass der Bund immer häufiger und detaillierter in Regelungsbereiche eingreift, die traditionell der Länderkompetenz unterliegen. Die Autoren weisen nach, dass zahlreiche Vorschriften des Vertragsarztrechts gegen die grundgesetzliche Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen verstoßen. Nach einem Überblick über die Zuständigkeitsverteilung im Gesundheitsbereich und den einfachgesetzlichen Normenbestand arbeiten die Verfasser die Kompetenzproblematik an ausgewählten Beispielen heraus: Qualitätssicherung, Trennung der haus- und fachärztlichen Versorgung, Notdienst, Datenschutz, Weiterbildung und versicherungsfremde Leistungen. Die Studie basiert auf einem verfassungsrechtlichen Gutachten, das auch in der Presse große Beachtung gefunden hat.
von: Ulrich Derpa, Eibe Riedel





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In diesem Abschnitt finden Sie Nachrichten aus dem Gesundheitswesen, eHealth, dem Telematikprojekt und Unternehmensnachrichten, soweit diese die Medizinische Informatik betreffen.
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Ärztekammer beginnt mit Herausgabe elektronischer Arztausweise
Wir sind bestens vorbereitet

Nachricht vom: 11.01.2010


Die Ärztekammer Hamburg gibt elektronische Arztausweise an alle Hamburger Ärztinnen und Ärzte heraus, die im Auftrag der Behörde für Soziales, Gesundheit, Familie und Verbraucherschutz Gutachten nach dem Schwerbehindertenrecht erstellen.

Mit dem elektronischen Arztausweis können diese Ärzte sich im so genannten Gutachterverfahren gegenüber dem Internetportal „Go-vernmentGateway“ sicher authentifizieren und zukünftig elektroni-sche Dokumente rechtsverbindlich digital unterschreiben. Das Versorgungsamt Hamburg erfüllt damit eine Vorgabe des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.

Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg, erklärt dazu in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Ärzteblattes: „Wir haben das Projekt von Anfang an sehr unterstützt, weil wir darin neben dem inhaltlichen Erfordernis auch die Chance sahen, uns für einen zunächst überschaubaren Kreis von Kolleginnen und Kollegen mit dem Procedere vertraut zu machen, welches mit der Herausgabe von elektronischen Arztausweisen verbunden ist. Wenn dann der Startschuss fällt und die über 12.000 Hamburger Ärztinnen und Ärzte elektronische Arztausweise beantragen, sind wir darauf bestens vorbereitet.“

Bei der Ärztekammer hat sich zunächst eine Arbeitsgruppe mit dem durch die Vorgaben des Signaturgesetzes sehr aufwändigen Verfahren vertraut gemacht und entsprechende Informationsmaterialien erarbeitet, die den Antragstellern das Verfahren ebenso erleichtern soll, wie den Mitarbeiterinnen im Ärzteverzeichnis, die für die Prüfung und Bearbeitung der Anträge zuständig sind. Um es den Ärzten so unkompliziert wie möglich zu machen, bietet die Kammer darüber hinaus einen besonderen Service an – übrigens ohne, dafür Gebühren zu verlangen.


Quelle:http://www.aerztekammer-hamburg.org/funktionen/news/content_presse.php (Ärztekammer Hamburg )


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Glossar / Lexikon der Medizininformatik und des Gesundheitswesens

OP bedeutet Operation oder Opersationssaal. Darin wird eine Weber A, Weber B oder Weber C operiert. Bei diesen Operationen wird offen ein Bruch des Außenknöchels mittels Osteosynthese fixiert. Kostenlos oder Gratis ist dies nicht. An der Operation ist ein Operateur und ein OP-Pfleger/OP-Schwester beteiligt. Eine Antibiotika Therapie ist meist nicht erforderlich. Trotzdem erfolgt die Behandlung nicht ambulant sondern stationär.
Ein Erbgang kann sowohl dominant als auch rezessiv sein.
Für die Krankenpflege und den Rettungsdienst gibt es Prüfungsfragen für die entsprechenden Examen. Wenn man die Fragen vorher weiß, kann man gezielt lernen und besteht die Prüfung mit Bravour!
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