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Gesundheitsökonomie und Krankenhausmanagement
Die Gesundheitsökonomie wird in Deutschland zunehmend wichtiger. In der ärztlichen Approbationsordnung wird die Kompetenz der Ärzte in diesem Bereich genauso gefordert wie ihre Kompetenz in den klinischen Fächern wie Anästhesiologie und Notfallmedizin, Radiologie oder Infektiologie.Ziel des geplanten Werkes ist die anwendungsorientierte Darstellung gesundheitsökonomischer Arbeitsweisen für die mit dem Ressourcenverbrauch im Gesundheitswesen Beschäftigten wie Krankenhausärzte etc. Das Werk vermittelt dem Leser einerseits die theoretischen Grundlagen der Gesundheitsökonomie mit allen relevanten Fragestellungen und Definitionen. Andererseits wird in gleichem Umfang anhand von Beispielen der Praxisbezug hergestellt. Zielgruppen/Target groups: Krankenhausärzte, Krankenkassen, Verbände, Ministerien
von: Reinhard Rychlik




Medizinische Informationssysteme und Elektronische Krankenakten
Der Autor bietet erstmalig einen umfassenden Einblick in Ziele, Aufbau und Einsatz Medizinischer Informationssysteme. Auf der Basis aktueller Forschungsergebnisse und grundlegender Anforderungen aus der Praxis stellt er ein allgemeines Modell vor und erklärt detailliert dessen Komponenten. Exemplarisch wird der konkrete Einsatz von Medizinischen Informationssystemen in einer Krankenhausabteilung, einer Arztpraxis und einem betriebsärztlichen Dienst aufgezeigt. Eine Checkliste der Funktionalitäten Medizinischer Informationssysteme rundet die Darstellung für Studenten und Dozenten der Medizin, der Informatik und der Medizinischen Informatik, Ärzte in Praxen und Kliniken sowie Personal im Krankenhausbetrieb ab.
von: Peter Haas





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Zukunft der Integrationsversorgung ungewiss

Nachricht vom: 03.06.2008


Berlin – Sektorenübergreifende Versorgungsprojekte zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern könnten mit den Start des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 und der zum selben Zeitpunkt endenden Anschubfinanzierung für Integrationsverträge massiv abgebaut werden. Dies legen die Ergebnisse einer Befragung der Hamburger Beratungsagentur „Hildebrandt Gesundheitsconsult“ (HGC) nahe.

Die Anschubfinanzierung für die integrierte Versorgung habe in weniger als fünf Jahren zu mehr als 5.100 Projekten für neue Kooperationsformen zwischen Kassen, Ärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen geführt. „Unsere Erkenntnis aus einer ausführlichen Befragung mehrerer hundert Gesundheitsakteure von Seiten der Kassen und der Leistungsanbieter ist, dass dieses Potential akut gefährdet ist, wenn es unter Fondsbedingungen keine freien Investitionsmittel für die Kassen mehr gibt“, fasste HGC-Geschäftsführer Helmut Hildebrandt das Studienergebnis zusammen. Die Anschubfinanzierung sollte nach Meinung der Befragten nicht beendet, sondern intelligent weiter entwickelt werden.

Hildebrandt schlägt deshalb vor, die bisherige einprozentige Anschubfinanzierung in einen Sonderetat innerhalb des Gesundheitsfonds umzuwandeln, mit dem die Kassen neue Versorgungsansätze initiieren und anfänglich finanzieren können. Konkret sollen die Kassen für einen gewissen Anteil der Gesamtausgleichsbeträge aus dem Fonds (1,5 bis vier Milliarden Euro) einen Nachweis darüber führen, ob sie entsprechende Mittel für neue Versorgungs- und Systeminnovationen ausgegeben haben. Können sie diesen Nachweis nicht erbringen, geht das Geld an den Fonds zurück.

Bei der Vorstellung der Studie in Berlin sprach sich auch der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem für eine Fortführung der Anschubfinanzierung aus. Sollte der Gesetzgeber tatsächlich einen Sonderetat für innovative Versorgungsformen einrichten, dürfe dieser aber nicht aus den Mitteln des Fonds gespeist werden. Dadurch würde der Routineversorgung Geld entzogen, warnte der Wissenschaftler. Sinnvoll wäre es, einen solchen Sonderetat „on Top“ zu finanzieren. Dies würde aber bedeuten, dass die Politik den geplanten einheitlichen Beitragssatz der Kassen höher veranschlagen müsste.

Dass die Kassen gegenwärtig wenig Interesse an neuen Vertragsmodellen haben, bestätigte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes: „Der geplante Fonds, die neuen Arzthonorare, das neue Insolvenzrecht für die Kassen sowie die Weiterentwicklung des DRG-Systems in den Kliniken machen für die Kassen eine mittelfristige Finanzplanung unmöglich.“ Die Einführung eines Sonderbudgets sieht Stuppardt aber kritisch, „weil nicht ausschließlich die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten für das Investment in gesundheits- und gesellschaftspolitisch notwendige Entwicklungen gerade stehen sollte“. © SR/aerzteblatt.de


Quelle:http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32577 (Ärzteblatt )


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Glossar / Lexikon der Medizininformatik und des Gesundheitswesens

OP bedeutet Operation oder Opersationssaal. Darin wird eine Weber A, Weber B oder Weber C operiert. Bei diesen Operationen wird offen ein Bruch des Außenknöchels mittels Osteosynthese fixiert. Kostenlos oder Gratis ist dies nicht. An der Operation ist ein Operateur und ein OP-Pfleger/OP-Schwester beteiligt. Eine Antibiotika Therapie ist meist nicht erforderlich. Trotzdem erfolgt die Behandlung nicht ambulant sondern stationär.
Ein Erbgang kann sowohl dominant als auch rezessiv sein.
Für die Krankenpflege und den Rettungsdienst gibt es Prüfungsfragen für die entsprechenden Examen. Wenn man die Fragen vorher weiß, kann man gezielt lernen und besteht die Prüfung mit Bravour!
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